Bundesfreiwilligendienst Kindergeld wird gezahlt
Eltern von volljährigen Jugendlichen, die die allgemeinen Kindergeldvoraussetzungen erfüllen, haben auch während des Bundesfreiwilligendienst einen Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes und Kinderfreibeträge.
Bei auswärtiger Unterbringung kann ihr Kind einen Antrag auf Wohngeld stellen.
Der Freiwillige ist während seines Dienstes unfallversichert (auch auf dem Weg zur Einsatzstelle) und während des Dienstes haftpflichtversichert