Das gibt's!

Das gibt's:
     monatliches Taschengeld (inkl.Sachleistungen,Verpflegung     und Unterkunft)
    Gesetzlicher Urlaubsanspruch (mindestens 24 Tage in der 6- Tage Woche, bzw. 20 Tage in der 5-Tage Woche)
    Kompletter Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
    Betriebsunfallversicherung
    Kindergeldanspruch für alle von 16 bis 24 Jahren
    Anspruch auf Waisenrente
    im Ausnahmefall kostenlose Unterkunft in der Einrichtung und kostenlose Verpflegung
    kostenloseTeilnahme an 25 Bildungstagen in verschiedenen Bildungsstätten
    Freiwilligenausweis (Zeitfahrkarten und Bahncard zum Tarif für Auszubildende, sowie Vergünstigungen für z.B. Konzerte, Eintrittsgelder, Schwimmbad oder Kino)
    Arbeitszeugnis ersetzen durch: Qualifiziertes Dienstzeugnis und Dienstzeitbescheinigung (zur Vorlage bei Behörden, Schulen, Universitäten etc.)
•    Der BFD wird oft auch als Praktikum für Ausbildung oder Studium anerkannt, sowie als Wartezeit für das Studium

Anderen helfen und neue Erfahrungen machen
Beim Bundesfreiwilligendienst kannst du Praxiserfahrungen sammeln. Du lernst u.a. soziale Arbeitsfelder kennen und kannst checken, ob soziale Arbeit vielleicht sogar eine berufliche Perspektive für dich darstellt. Auf alle Fälle aber wirst du in den Einsatzstellen als freiwillige Helferin bzw. Helfer gebraucht, und es ist ein gutes Gefühl, helfen und andere unterstützen zu können!

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